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23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz

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23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz
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Grundlagen zum Thema 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz

Was ist das Ermächtigungsgesetz?

Das Ermächtigungsgesetz vom 23. März 1933 schuf die rechtliche Grundlage für den Terror während der NS-Diktatur. Auf Grundlage des Ermächtigungsgesetzes wurde die Demokratie de facto außer Kraft gesetzt, da der Regierung Hitlers durch das Ermächtigungsgesetz das Recht eingeräumt wurde, Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen.

Wie kam es zum Ermächtigungsgesetz?

Hitler wurde am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler ernannt. Seine Partei, die NSDAP, hatte von nun an zusammen mit der DNVP die Regierungsmehrheit. Als knapp einen Monat später, am 27. Februar 1933 der Reichstag brannte, erließ die Regierung die sogenannte Notverordnung, die es ihr erlaubte, politische Gegner, besonders aber Kommunisten, die für den Reichstagsbrand verantwortlich gemacht wurden, zu verfolgen. Durch die Notverordnung wurde somit bereits der Grundstein für die Verfolgung politischer Gegner gelegt.

Damit Hitler seine Macht jedoch auf Dauer festigen konnte, brauchte er die absolute Mehrheit im Reichstag. Diese verfehlte er am 5. März 1933 bei den sogenannten Märzwahlen, da die NSDAP mit nur 43,9 Prozent der Stimmen gewählt wurde. Hitler war somit weiterhin auf eine Koalition mit der DNVP angewiesen, verschaffte sich mit dem Tag von Potsdam am 21. März 1933 jedoch mehr Popularität. Mit einem Staatsakt wurde der Reichstag in der Garnisonskirche zu Potsdam eröffnet und sollte dem Präsidenten und dem Volk die angebliche Übereinstimmung der neuen Regierung mit der preußisch-deutschen Tradition demonstrieren. Der Tag von Potsdam diente Hitler somit als Mittel zum Zweck, um den Abgeordneten zwei Tage später das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Staat“, das sogenannte Ermächtigungsgesetz, zur Abstimmung vorzulegen.

Dem Ermächtigungsgesetz stimmte der Reichstag mit einer Zweidrittelmehrheit zu, die durch Einschüchterungen und Druck gegenüber den anderen Parteien erlangt wurde. Ausschlaggebend für die Zweidrittelmehrheit waren die Stimmen der bürgerlichen Parteien und die des Zentrums. Sie hofften, durch ihr Entgegenkommen später Einfluss auf die Durchführung des Gesetzes nehmen zu können. Nur die SPD stimmte gegen das Ermächtigungsgesetz 1933.

Ermaechtigungsgesetz-1933

Welche Folgen hatte das Ermächtigungsgesetz?

Die Gewaltenteilung, aber auch der Parlamentarismus wurden durch das Ermächtigungsgesetz praktisch aufgehoben, da der Regierung eingeräumt wurde, Gesetze ohne die Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Die erlassenen Gesetze durften dabei auch von der Verfassung abweichen, was einer Aushöhlung der Staatsordnung von Weimar gleichkam. Das Ermächtigungsgesetz 1933, das zunächst auf vier Jahre festgesetzt wurde, wurde später mehrfach fristgemäß verlängert und stellte zusammen mit der sogenannten Reichstagsbrandverordnung die eigentliche Verfassungsgrundlage des NS-Regimes dar. Das Ermächtigungsgesetz ermöglichte die Durchsetzung von Repressalien gegen politische Gegner sowie Gewerkschaften und auf Grundlage von rassistischen Ideen unerwünschte Personen. Das Ermächtigungsgesetz trat am 24. März 1933 in Kraft und ebnete den Weg in die NS-Diktatur.

Regierung konnte Gesetze ohne Mitwirkung von Reichstag und Reichsrat erlassen. → faktische Aufhebung von Parlamentarismus und Gewaltenteilung
Erlass von verfassungswidrigen Gesetzen → Aushöhlung der Staatsordnung

Transkript 23. März 1933 – das Ermächtigungsgesetz

Berlin, 23. März 1933: Mit der Abstimmung des Reichstags über das „Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich” entmachtet sich die Demokratie in Deutschland und gibt Hitler den Weg zur Alleinherrschaft frei. Der Diktator konnte fortan eigenständig Verträge abschließen und Gesetze erlassen, auch wenn diese gegen die Verfassung verstießen. Die Sozialdemokraten stimmten mit 94 Stimmen gegen das Gesetz und wurden in der Folge von einer Verhaftungswelle überrollt. Das Ermächtigungsgesetz war die Grundlage für den Terror des NS Staates, für Repressalien gegen politische Gegner, gegen Gewerkschaften und rassisch unerwünschte Personen.