Über 2,1 Millionen Schüler*innen nutzen sofatutor!
  • 93%

    haben mit sofatutor ihre Noten in mindestens einem Fach verbessert

  • 94%

    verstehen den Schulstoff mit sofatutor besser

  • 92%

    können sich mit sofatutor besser auf Schularbeiten vorbereiten

Nachkriegszeit – Vergangenheitsbewältigung und Vergangenheitspolitik

Die Nachkriegszeit brachte viele Herausforderungen mit sich. Deutschland musste sich mit der Schuld und den Verbrechen des Zweiten Weltkriegs auseinandersetzen. Wie ging die Gesellschaft damit um und welche Maßnahmen wurden ergriffen? Erfahre mehr im folgenden Text!

Du willst ganz einfach ein neues Thema lernen
in nur 12 Minuten?
Du willst ganz einfach ein neues
Thema lernen in nur 12 Minuten?
  • Das Mädchen lernt 5 Minuten mit dem Computer 5 Minuten verstehen

    Unsere Videos erklären Ihrem Kind Themen anschaulich und verständlich.

    92%
    der Schüler*innen hilft sofatutor beim selbstständigen Lernen.
  • Das Mädchen übt 5 Minuten auf dem Tablet 5 Minuten üben

    Mit Übungen und Lernspielen festigt Ihr Kind das neue Wissen spielerisch.

    93%
    der Schüler*innen haben ihre Noten in mindestens einem Fach verbessert.
  • Das Mädchen stellt fragen und nutzt dafür ein Tablet 2 Minuten Fragen stellen

    Hat Ihr Kind Fragen, kann es diese im Chat oder in der Fragenbox stellen.

    94%
    der Schüler*innen hilft sofatutor beim Verstehen von Unterrichtsinhalten.
Bereit für eine echte Prüfung?

Das Nachkriegszeit Quiz besiegt 60% der Teilnehmer! Kannst du es schaffen?

Quiz starten

Vergangenheitsbewältigung und Erinnerungskultur in Deutschland nach 1945

Am 8. Mai 1945 endete in Europa der Zweite Weltkrieg offiziell mit der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht. Der Krieg hatte laut Historikerschätzungen etwa 65 Millionen Menschen das Leben gekostet, darunter über 13 Millionen, die den Kriegsverbrechen und den ideologischen Tötungen des NS-Regimes zum Opfer fielen. Wie sollte man nach dem Krieg mit dieser großen Schuld und diesen grausamen Taten umgehen? In der deutschen Nachkriegsgesellschaft lebten Täterinnen und Täter, Mitläufer, Zuschauende und Profiteure – und daneben die wenigen Überlebenden der Verfolgung. Sehr viele hatten das Regime getragen oder von ihm profitiert, ohne selbst an den Verbrechen beteiligt gewesen zu sein. Wie sollte man mit ihnen verfahren? Gab es also einen sinnstiftenden Weg, die Verbrechen, Ungerechtigkeiten und Verstrickungen der Menschen aufzuarbeiten? Diese Fragen versuchen wir nun zu beantworten.

Das Kriegsende und die Folgen

Das Ende des Zweiten Weltkriegs bedeutete für die Gebiete des ehemaligen Dritten Reichs auf vielen Ebenen Zusammenbruch, Umbruch und Wiederaufbau. Die Gesellschaft, die zunächst von den vier Besatzungsmächten – den USA, der Sowjetunion, Großbritannien und Frankreich – kontrolliert und regiert wurde, hatte viele Aufgaben vor sich. Das Land war zu einem großen Teil zerstört, die Wirtschaft ebenfalls. Die Siegermächte teilten das Land in Besatzungszonen, in denen jeweils die Vorgaben der Besatzer einzuhalten waren. Flucht und Vertreibung stellten die Besatzer und die verbleibende Bevölkerung vor große Aufgaben und Probleme. Die nunmehr befreiten Opfer des NS-Regimes mussten versorgt werden und verblieben oft zunächst in den Lagern, in denen sie bereits lange gelitten hatten. Gleichzeitig stellte sich die große Frage: Was sollte man mit den zahllosen Tätern im deutschen Volk tun und wie sollte man mit der deutschen NS-Gesellschaft umgehen?

Umgang mit der Vergangenheit, Aufarbeitung und Erinnerungskultur in der BRD ab 1949

Als die westdeutschen Besatzungszonen 1949 in der Bundesrepublik Deutschland aufgingen, übergaben die westlichen Alliierten auch die Durchführung der Entnazifizierung an die Regierung des neuen Staats. Und auch wenn bereits zuvor wenig nach ehemaligen NS-Führern und Tätern im Volk gesucht worden war, liefen die Verfahren nun aus: Bis 1950/51 beendeten die Länder die Spruchkammerverfahren. 1951 gab der Bundestag den 1945 entlassenen Beamten sogar einen Anspruch auf Wiedereinstellung – ausgenommen waren nur Angehörige der Gestapo.

Gescheiterte Entnazifizierung?

Es stellt sich also die Frage, ob die Entnazifizierung in der BRD dementsprechend wirklich beendet war oder ob man die Angelegenheit lieber hinter sich bringen wollte. Fakt ist, dass viele ehemalige Nationalsozialisten in der Bundesrepublik sehr hohe Posten bekleiden konnten und nach dem Zweiten Weltkrieg ein sehr unbeschwertes Leben führten. Das galt für führende NS-Ideologen, Richter, Verwaltungsbeamte und Ärzte. Diese Menschen arbeiteten ungeachtet ihrer teilweise sehr verbrecherischen Vergangenheit in der Öffentlichkeit und wurden nicht belangt. Es verwundert dementsprechend auch nicht, dass weniger prominente Täter, zum Beispiel SS-Angehörige, die in Konzentrationslagern Wachdienst geleistet oder an Morden mitgewirkt hatten, ebenfalls problemlos in die Gesellschaft aufgenommen wurden. Da heute bekannt ist, dass viele ehemalige Nationalsozialisten sich zudem weiterhin in ihren Gemeinschaften trafen und dabei der NS-Zeit durchaus positiv gedachten, kann von einer erfolgreichen Umerziehung also nicht wirklich die Rede sein.

Amnestiegesetze

Dass man die Entnazifizierung in der BRD beenden wollte, zeigt auch das am 31. Dezember 1949 verabschiedete Straffreiheitsgesetz (Amnestie kommt aus dem Altgriechischen und bedeutet Vergessen). Straffrei blieben Taten, die vor dem 15. September 1949 – dem Tag der Wahl Konrad Adenauers zum Bundeskanzler – begangen worden waren und für die höchstens sechs Monate Freiheitsstrafe zu erwarten gewesen wären. Schwere Straftaten wie Mord waren ausgenommen. Das Gesetz wurde damit zu einem wichtigen Aspekt in der Vergangenheitspolitik der BRD, da es nun auch rechtlich legal war, dass Täter in die Gesellschaft integriert wurden, ohne eine Bestrafung befürchten zu müssen. Man legte nun den Fokus auf den Wiederaufbau des Lands, die Vergangenheit sollte vergessen werden und keine Rolle mehr im neuen Staat spielen. Dieser Schlussstrich sorgte für einige Diskussionen im In- und Ausland, Opferverbände beklagten den Umgang mit der Schuld durch die BRD vielfach. 1954 folgte ein zweites Straffreiheitsgesetz, das Taten mit einer Straferwartung von bis zu drei Jahren erfasste. Davon profitierten nun auch Beteiligte an NS-Verbrechen.

Abkommen und Regelungen zur finanziellen Wiedergutmachung

Auch im Sinne der Verständigung mit den europäischen und außereuropäischen Nationen war es für die Bundesrepublik wichtig, gesicherte Abkommen über die Wiedergutmachung hinsichtlich der Verbrechen aus der NS-Zeit zu schließen. Auch hier stand nicht unbedingt die Reue und der Wunsch einer konkreten Aufarbeitung, sondern eher ein einfacherer, schnellerer Umgang mit den Ansprüchen der Opfer im Vordergrund. Man war auf gute Beziehungen zu den anderen westlichen Staaten angewiesen und ging in diesem Sinne in die Verhandlungen. Folgende Abkommen bildeten die Grundlage für die Entschädigungen:

  • Das Luxemburger Abkommen von 1952, geschlossen zwischen der BRD und dem Staat Israel, verpflichtete die Bundesrepublik Deutschland zu Zahlungen in Höhe von 3,45 Milliarden D-Mark an den Staat Israel und jüdische Organisationen.
  • Das Londoner Schuldenabkommen von 1953 regelte nicht die Reparationen, sondern die deutschen Auslandsschulden. Sie wurden etwa halbiert und die Rückzahlung gestreckt. Über Reparationen sollte erst ein Friedensvertrag entscheiden – die Forderungen vieler Staaten wurden damit auf unbestimmte Zeit vertagt. Die BRD galt nun wieder als kreditwürdig, was das Wirtschaftswunder erleichterte.

Innerhalb der Bundesrepublik regelte ab 1953 ein Bundesgesetz die Entschädigung, seit 1956 das Bundesentschädigungsgesetz. Anspruch hatte allerdings nur, wer aus Gründen der „Rasse“, des Glaubens, der Weltanschauung oder aus politischen Gründen verfolgt worden war. Ganze Opfergruppen blieben so lange ausgeschlossen: Sinti und Roma, Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeiter, Zwangssterilisierte, homosexuelle Verfolgte und als „asozial“ Verfolgte.

Juristische Aufarbeitung der 1950er- und 1960er-Jahre

Erst gegen Ende der 1950er-Jahre kam wieder Bewegung in die juristische Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Sie verlief zuvor schleppend, Täter wurden oft sehr mild bestraft und nicht selten nachträglich als Mitläufer freigesprochen. Strenge Vorgehen und eine strikte Verfolgung der juristischen Bestrafung von Tätern kamen zwar vor, waren aber abhängig von der Motivation der jeweiligen Staatsanwaltschaften, zudem wurden sie auch nicht durch den gesellschaftlichen oder politischen Willen gestützt. 1958 wurde dann nach dem Aufsehen erregenden Ulmer Einsatzgruppenprozess in Ludwigsburg die Zentrale Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen gegründet. Sie klagt selbst nicht an, sondern ermittelt und gibt die Fälle an die Staatsanwaltschaften ab. Als es 1959 bundesweit zu Hakenkreuz-Schmierereien an Synagogen und anderen jüdischen Einrichtungen kam, wurden Teile der Gesellschaft sensibilisiert und forderten nach und nach eine größere Aufmerksamkeit für die Verbrechen und Verbrecher aus der NS-Zeit. Der 1961 in Jerusalem abgehaltene Prozess gegen Adolf Eichmann erhielt viel öffentliche Aufmerksamkeit und lenkte den Fokus auf eine Vielzahl an Tätern, die noch unbehelligt Teil der Gesellschaft waren.

Der Frankfurter Auschwitz-Prozess

Fritz Bauer, der den entscheidenden Hinweis auf Eichmann weitergegeben hatte, strebte in der Folgezeit an, NS-Verbrecher auf deutschem Boden zu verurteilen. Bauer war Jude und Sozialdemokrat, saß 1933 im Konzentrationslager Heuberg und lebte danach im Exil. Ihm ging es weniger um hohe Strafen als um das Bewusstwerden innerhalb der Bevölkerung. Bauer hatte sich darum bemüht, Eichmann auf deutschem Boden anklagen und von einem deutschen Gericht verurteilen zu lassen, war aber am Unwillen der politischen Vorgesetzten gescheitert. Bauer stellte ein Team aus Staatsanwälten zusammen, die sich, einem Hinweis aus der Bevölkerung folgend, auf die Spuren von Tätern innerhalb der Gesellschaft machten. Angeklagt wurden schließlich im ersten Prozess 22 Männer, die in verschiedenen Positionen im Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz und Birkenau tätig gewesen waren. Bauer orientierte sich hier am Nürnberger Prozess und ging exemplarisch vor, da er auch die erinnerungskulturelle Debatte im Blick hatte. An 183 Verhandlungstagen sagten rund 360 Zeuginnen und Zeugen aus, darunter über 200 Überlebende von Auschwitz. Auch wenn der Prozess teilweise schleppend verlief und einige Täter mit Freisprüchen davonkamen, veränderte der Prozess die Debatte um Schuld und damit auch die Erinnerungskultur in Deutschland. Er beeinflusste die Jugend und die Studentinnen und Studenten, kritisch mit der Elterngeneration umzugehen, und führte zu einer zwar nicht umfassenden, aber doch immerhin merklichen gesellschaftlichen Veränderung im Lauf der kommenden Jahrzehnte.

Erinnerungskultur in der BRD

Erst langsam begann man, auch im Zuge der juristischen Aufarbeitung die Ausmaße der Verbrechen aus der NS-Zeit zu verstehen. Es entstanden immer mehr Gedenkstätten und ein systematischer, oft aber von privaten Initiativen durchgeführter Wiederaufbau jüdischer Gedenkorte, zum Beispiel von Friedhöfen. Einen Einschnitt brachte 1979 die US-amerikanische Fernsehserie Holocaust: Rund 20 Millionen Menschen in der Bundesrepublik sahen sie und erfuhren oft zum ersten Mal, was die Ermordung der europäischen Juden für einzelne Familien bedeutete. In Schulen wurde die Thematik bis in die späten 1970er-Jahre nur am Rand besprochen, auch hier veränderten sich die Lehrpläne nur langsam. In der Bundesrepublik galt der 8. Mai lange als Tag der Niederlage; in der DDR wurde er seit 1950 als Tag der Befreiung begangen. 1985 sagte der damalige Bundespräsident Richard von Weizsäcker, der 8. Mai 1945 sei ein Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus gewesen, und setzte diese Deutung in Westdeutschland durch. Kritisiert wurde, dass sie die Deutschen zu leicht als Befreite erscheinen lässt; für die Erinnerungskultur bedeutete sie einen neuen Weg.

Aufarbeitung und Umgang mit der Vergangenheit in der DDR ab 1949

Die Deutsche Demokratische Republik, ebenfalls 1949 gegründet, sah sich nicht als Rechtsnachfolger des NS-Staats, sondern als sozialistische Neuschöpfung. Man übernahm also keine Verantwortung für die im Nationalsozialismus begangenen Taten und entschädigte auch nur in sehr geringem Umfang. Ihr Selbstbild gründete die DDR auf den Antifaschismus: Der Staat verstand sich als Ergebnis des Widerstands gegen Hitler. Juristisch verfolgt wurde durchaus, sogar mehr als im Westen – in SBZ und DDR gab es fast 13.000 Verurteilungen wegen NS-Verbrechen, in der Bundesrepublik nur rund 6.500. Rechtsstaatlich waren diese Verfahren aber oft fragwürdig, etwa in den Waldheimer Prozessen von 1950 mit über 3.000 Urteilen in Schnellverfahren; danach gingen die Verfahren stark zurück. In den Gedenkstätten Buchenwald, Sachsenhausen und Ravensbrück stand der kommunistische Widerstand im Mittelpunkt, die jüdischen Opfer traten dahinter zurück. Entschädigungen an Israel und jüdische Organisationen lehnte die DDR ab; ihre Außenpolitik richtete sich gegen Israel, und Anfang der 1950er-Jahre kam es zu antisemitischen Kampagnen.

Erinnerungskultur und Aufarbeitung nach der Wiedervereinigung 1990 bis heute

Nach der Wiedervereinigung veränderte sich die Erinnerungskultur innerhalb Deutschlands noch einmal, indem man sie in den ostdeutschen Bundesländern etablierte. Gleichzeitig entstanden viele neue Gedenkstätten, allen voran das zentrale Denkmal für die ermordeten Juden in Berlin, aber auch andere Opfergruppen des NS rückten mehr in den Fokus. Die lange nicht stattgefundene Aufarbeitung zum Beispiel der Schuld gegenüber den Sinti und Roma bekam nun mehr Aufmerksamkeit. Lehrpläne an Schulen veränderten sich grundlegend. Kern der heutigen Erinnerungskultur ist vor allem die Verhinderung einer Erneuerung von NS-ähnlichen Ansichten und Strukturen, ein Nie wieder. Hier müssten allerdings auch Opfergruppen wesentlich mehr beteiligt werden, die häufig beklagen, dass es anscheinend gar nicht um ihre Trauer, sondern eher um eine Bewältigung der eigenen Schuld gehe. In der heutigen Zeit erscheint es wichtiger denn je, sich intensiv mit der Erinnerung und auch dem Fehlverhalten in der Wiedergutmachung und Entnazifizierung auseinanderzusetzen, um das Nie wieder zu bekräftigen und durchzusetzen.

Holocaust-Mahnmal in Berlin
Das Mahnmal für die ermordeten Juden Europas in Berlin

Zusammenfassung – Vergangenheitsbewältigung und Erinnerungskultur in Deutschland nach 1945

  • Nach dem Kriegsende 1945 legten die alliierten Siegermächte auf der Potsdamer Konferenz den Umgang mit dem ehemaligen NS-Deutschland fest.
  • Die sogenannten 4 Ds bildeten die Grundlage für den Umgang mit Deutschland: Denazifizierung (Entnazifizierung), Demokratisierung, Demilitarisierung und Dezentralisierung.
  • Die Entnazifizierung verlief allerdings schleppend und wurde in der SBZ bereits 1948, in den westlichen Zonen 1949 eingestellt und für beendet erklärt.
  • Im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher verurteilte ab 1945 erstmals ein internationales Gericht führende Vertreter eines Staates persönlich; der Holocaust spielte darin allerdings nur eine untergeordnete Rolle.
  • In der BRD wurden viele ehemalige NS-Funktionäre und -Politiker unbehelligt in den politischen Alltag integriert und bekleideten oft hohe Posten.
  • Eine finanzielle und juristische Wiedergutmachung erfolgte an einigen Stellen, hatte aber langwierige Prozesse zu bewältigen und verlief oft nicht zufriedenstellend für die Opfer.
  • Im Frankfurter Auschwitz-Prozess erfolgte erstmals seit Gründung der BRD ein groß angelegtes Verfahren gegen Täter, die zuvor als Mitläufer in die Gesellschaft integriert worden waren.
  • In der DDR sah man sich nicht als Nachfolger des NS-Staats: Juristisch wurde zwar mehr verurteilt als im Westen, allerdings oft in politisch gesteuerten Verfahren; eine Wiedergutmachung lehnte die DDR ab.
  • Die heutige Erinnerungskultur ist geprägt von einem wesentlich kritischeren Umgang mit der Rolle der Bevölkerung und der Annahme einer auch kollektiven Schuld.
Teste dein Wissen zum Thema Nachkriegszeit!

1.215.161 Schülerinnen und Schüler haben bereits unsere Übungen absolviert. Direktes Feedback, klare Fortschritte: Finde jetzt heraus, wo du stehst!

Vorschaubild einer Übung
Bewertung

Ø 5.0 / 1 Bewertungen

Erfahrene Lehrkräfte erstellen und prüfen alle Inhalte bei sofatutor – für eine Qualität, auf die du dich verlassen kannst.

Avatar
sofatutor Team
Nachkriegszeit – Vergangenheitsbewältigung und Vergangenheitspolitik
lernst du in der Sekundarstufe 3. Klasse - 4. Klasse - 5. Klasse - 6. Klasse - 7. Klasse
30 Tage kostenlos testen
Mit Spass Noten verbessern
und vollen Zugriff erhalten auf

10'673

sofaheld-Level

6'600

vorgefertigte
Vokabeln

7'880

Lernvideos

37'620

Übungen

33'303

Arbeitsblätter

24h

Hilfe von Lehrkräften

laufender Yeti

Inhalte für alle Fächer und Schulstufen.
Von Expert*innen erstellt und angepasst an die Lehrpläne der Bundesländer.

30 Tage kostenlos testen

Testphase jederzeit online beenden

Pommes der Pinguin hält einen grossen gelben Stern in den Händen
Pommes der Pinguin hält einen grossen gelben Stern in den Händen
30 Tage kostenlos testen
30 Tage kostenlos testen
Über 2,1 Millionen Schüler*innen nutzen sofatutor Über 2,1 Millionen Schüler*innen nutzen sofatutor
Lernpakete anzeigen
Lernpakete anzeigen
Lernpakete anzeigen